Warum fliegen manche Flugzeuge tief und laut über bebautes Gebiet? Gibt es Mindestflughöhen?

10.02.2020

Im Luftfahrtrecht sind unter § 7 die Mindestflughöhen geregelt. Dabei gilt, dass diese Mindestflughöhen zum Zwecke von Starts und Landungen unterschritten werden dürfen. Die Flughöhe muss jedoch mindestens 300 m über dem höchsten Hindernis betragen. Jedenfalls muss die Flughöhe bei Flügen mit kraftangetriebenen Luftfahrzeugen über den dicht-besiedelten Gebieten von Wien mindestens 1000 m über Grund betragen, über den dichtbesiedelten Gebieten von Graz, Linz, Klagenfurt sowie Salzburg mindestens 900 m über Grund und über den dichtbesiedelten Gebieten von Innsbruck mindestens 600 m über Grund. Die Mindestflughöhen dürfen nur unterschritten werden, soweit dies zum Zwecke des Abfluges und der Landung zwingend notwendig ist.

Bei Flügen über dichtbesiedeltem Gebiet, über feuer- oder explosionsgefährdeten Industriegeländen oder über Menschenansammlungen im Freien ist eine Flughöhe einzuhalten, die eine Landung im Notfall ohne Gefährdung von Personen oder Sachen auf der Erde ermöglicht und durch die unnötige Lärmbelästigungen vermieden werden. Grenzwerte für singulär auftretende Lärmereignisse startender bzw. landender Flugzeuge gibt es jedoch nicht. 

Generell folgen jedoch Luftfahrzeuge den von der Austro Control  vorgegebenen Pfaden. Startende Flugzeuge versuchen so rasch wie möglich die Reiseflughöhe zu erreichen, da dort dann auch der Luftwiderstand und somit der Spritverbrauch am geringsten ist. Landende Flugzeuge folgen im Regelfall dem Instrumentenlandesystem [Gleitwinkel rund 3 Grad].